BESA und RAI sind die zwei dominanten Pflegebedarfs-Einschätzungs-Systeme in der Schweiz. Sie entscheiden, wieviele Pflegeminuten pro Tag anerkannt und mit der Krankenkasse abgerechnet werden · und damit über die Anzahl der Stunden, die du als pflegende Angehörige bezahlt bekommst.
Zwei Systeme, gleiche Logik
Beide Systeme messen die gleiche Sache · den objektiven Pflegebedarf in Minuten pro Tag · mit unterschiedlichen Frageboge und unterschiedlichem Aufbau:
BESA · Bedarfsabklärungs-System
Schweizer Eigenentwicklung von Curaviva. Wird von vielen Spitex- Organisationen und Pflegeheimen der Deutschschweiz genutzt. Die BESA-Klassifikation ergibt einen Pflegestufen-Wert von 1 bis 12.
RAI · Resident Assessment Instrument
Internationales System, in der Schweiz von Q-Sys angepasst. Stärker in Pflegeheimen verbreitet, in der Spitex eher in der Westschweiz und im Tessin. Liefert eine RUG-Klassifikation (Resource Utilization Group).
Was die Einstufung konkret bedeutet
Die Pflegestufe wird in der Erstabklärung vor Ort festgelegt. Die Pflegefachperson beobachtet während eines mehrstündigen Hausbesuchs konkret, welche Tätigkeiten der pflegebedürftige Mensch selbst bewältigt und wo Hilfe nötig ist. Daraus errechnet sich der tägliche Minutenbedarf.
Auswirkung auf deinen Stundenlohn
Wenn die BESA-Einstufung 80 Minuten Pflege pro Tag ergibt, sind das genau die 80 Minuten, die die Krankenkasse vergütet. Pflegst du praktisch zwei Stunden, sind nur 80 Minuten kassenwirksam · die zusätzlichen 40 Minuten sind privat (oder Hauswirtschaft, oder soziale Begleitung, je nach Charakter).
Wenn die Einstufung zu tief erscheint
Es kommt vor, dass eine Erstabklärung den Pflegebedarf unterschätzt · weil die pflegebedürftige Person an guten Tagen mehr selbst kann als im Alltagsdurchschnitt, oder weil bestimmte Aufgaben unsichtbar bleiben (nächtliche Toilettengänge, Essensanreichung, Demenz- Begleitung).
In diesem Fall:
- Bitte um eine Neubeurteilung mit einem ausführlicheren Hausbesuch.
- Führe ein Pflegetagebuch über 7 bis 14 Tage und dokumentiere alle tatsächlich erbrachten Pflegehandlungen.
- Lass dich von Pro Senectute oder einem unabhängigen Pflege-Berater begleiten.
Pflegestufe und Anstellung als Angehörige
Wenn du dich entscheidest, als pflegende Angehörige angestellt zu werden, übernimmt dein Anbieter (z.B. Pflegewegweiser, Caritas) die Pflege-Einstufung neu, damit sie dem Anstellungs-Kontext entspricht. Manche Anbieter bringen erfahrene BESA-Schulungsleiter mit · was eine realitätsnähere Einstufung wahrscheinlicher macht.
Was die Pflegestufe nicht festlegt
- Hilflosenentschädigung-Stufe: AHV/IV haben ein eigenes System mit drei Stufen (leicht, mittel, schwer). Korreliert mit BESA/RAI, ist aber unabhängig. Mehr.
- Heim-Eintritt-Bedingungen: Pflegeheime haben oft eigene Aufnahmekriterien zusätzlich zur BESA/RAI-Einstufung.
- Steuerliche Abzüge: für Krankheits- und Behinderungskosten gilt ein eigener Pauschalrahmen. Mehr.
Was Familien hier oft wissen wollen.
- Wer kann sich als pflegende Angehoerige anstellen lassen?
- Personen ueber 18 Jahren mit anerkanntem Pflegehelferkurs (SRK oder gleichwertig), die eine direkte verwandte Person pflegen, können sich bei einer Schweizer Angehoerigenspitex anstellen lassen. Die Anstellung ermöglicht KVG-Abrechnung der geleisteten Pflegestunden.
- Welche Voraussetzungen verlangen die Anbieter?
- Standardvoraussetzungen sind: anerkannter Pflegehelferkurs (oft vom Anbieter übernommen), ärztliche Verordnung der Pflege fuer die zu pflegende Person, direktes Verwandtschaftsverhaeltnis (Eltern, Kinder, Ehepartner), realistischer Pflegeumfang von mindestens 6 bis 8 Stunden pro Woche.
- Wie aktuell sind die Angaben in diesem Artikel?
- Stand: 2026-05-14. Wir verifizieren Tarif-Aussagen quartalsweise und vermerken bei jeder Quelle das Abruf-Datum.
- 01Curaviva, BESA Pflegebedarfsabklärung. www.curaviva.ch, abgerufen am 14. Mai 2026.
- 02Q-Sys AG, RAI-System. www.qsys.ch, abgerufen am 14. Mai 2026.
- 03Spitex Schweiz. www.spitex.ch, abgerufen am 14. Mai 2026.
Dieser Artikel ist redaktioneller Inhalt und keine Rechts oder Steuerberatung. Bei verbindlichen Fragen wende dich an deine Anstellungsfirma, deine Pro-Senectute-Beratungsstelle oder einen Fachanwalt.
