Du hast einen Anruf vom Spital bekommen. Oder einen Sturz erlebt. Oder eine Diagnose gehört, die das Leben deiner Eltern verändert. Wahrscheinlich weisst du noch nicht genau, was alles auf dich zukommt · und du musst trotzdem in den nächsten Tagen handeln. Diese Anleitung zeigt dir, was in den ersten zwei Wochen wirklich wichtig ist und in welcher Reihenfolge du es angehst.
Tag 1 bis 3: Stabilisierung
Mit der Hausärztin oder dem Spital sprechen
Bevor du irgendetwas planst, brauchst du eine medizinische Einschätzung in Worten, die du verstehst. Bitte die Hausärztin oder das Spital um ein konkretes Bild davon, was deine Eltern in den nächsten 6 bis 12 Monaten an Pflege brauchen werden · und vor allem, was sich noch ändern kann. Ohne diese Einschätzung kannst du keine sinnvollen Entscheidungen treffen.
Eine zentrale Beratungsstelle anrufen
In der Schweiz gibt es zwei verlässliche kostenlose Erstanlaufstellen für Angehörige: Pro Senectute (für Eltern ab 60) und die kantonale Spitex. Beide bieten Erstgespräche an, helfen bei der Pflegeeinstufung und kennen die kantonalen Förderbeiträge.
Tag 3 bis 7: Finanzielle Soforthilfen klären
Drei Stellschrauben kannst du sofort prüfen:
- Hilflosenentschädigung beantragen bei der zuständigen AHV- oder IV-Stelle. Auszahlung ab Antragsmonat. Steuerfrei, vermögensunabhängig. Anleitung.
- Betreuungsgutschriften AHV sichern: für jedes Jahr, in dem du regelmässig pflegst, schreibt dir die AHV einen fiktiven Beitrag gut, der später deine eigene Rente erhöht.
- Anstellung als pflegende Angehörige prüfen. Schweizer Angehörigenspitex-Anbieter (Pflegewegweiser, Caritas, Solicare, K Care und weitere) stellen dich an, übernehmen den Pflegehelferkurs und rechnen Stunden mit der Krankenkasse ab.
Tag 7 bis 14: Anbieter wählen, Vertrag prüfen
Wenn du dich für eine Anstellung entscheidest, vergleichst du Anbieter nach vier Kriterien:
- Stundenlohn (publiziert oder auf Anfrage)
- Übernahme des Pflegehelferkurses
- Care-Management (feste Bezugsperson)
- Verfügbarkeit in deinem Kanton
Pflegehelferkurs · in den ersten 12 Monaten
Ohne anerkannten Pflegehelferkurs zahlt die Krankenkasse keine Pflegestunden durch Angehörige. Die meisten Anbieter setzen den Kurs innerhalb von 12 Monaten nach Anstellung voraus. Anerkannt sind: Pflegehelfer/in SRK (Schweizerisches Rotes Kreuz), Caritas-Lehrgang, einige anbieter-eigene Kurse. Mehr Details: Pflegehelferkurs in der Schweiz.
Was du nicht selbst regeln musst
- Ärztliche Pflegeverordnung: braucht es für die Krankenkassen-Vergütung. Holt der gewählte Anbieter mit dir ein.
- Sozialversicherungen: rechnet dein Anbieter ab (AHV, IV, EO, ALV, BVG, NBU).
- Stunden-Rapportierung: über das Anbieter-System.
Was länger dauert · aber jetzt schon vorbereiten
- Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung: wenn deine Eltern noch entscheidungsfähig sind, ist jetzt der Moment.
- Wohnsituation: ein einzelnes Stockwerk, Treppen, Badezimmer · was muss angepasst werden?
- Soziale Vernetzung: Freunde, Nachbarn, Angehörige. Wer kann punktuell einspringen?
Im Notfall: drei Telefonnummern
- Pro Senectute Beratung: 058 591 15 15 (national)
- Spitex deines Kantons: kantonale Webseite
- Hausärztin oder Hausarzt: für medizinische Einschätzung
Was Familien hier oft wissen wollen.
- Wo finde ich kostenlose erste Beratung?
- Pro Senectute betreibt in jedem Kanton eine kostenlose Beratungsstelle fuer aeltere Menschen und ihre Angehoerigen. Daneben Caritas, Spitex Schweiz, Schweizerisches Rotes Kreuz und kantonale Sozialberatungs-Stellen.
- Wie schnell muss ich entscheiden?
- Akute Pflegesituationen brauchen sofortige Massnahmen (Spital-Sozialdienst, Notfall-Spitex, Hilfsmittelvermittlung). Strukturelle Entscheidungen wie Anstellungsverhaeltnis, Anbieter-Wahl oder Hilflosenentschädigung-Antrag haben meist 4 bis 12 Wochen Bearbeitungszeit. Plane den Antrag fuer die Hilflosenentschädigung fruehestmöglich (3 bis 6 Monate Bearbeitungszeit).
- 01Pro Senectute, Beratung für ältere Menschen und Angehörige. www.prosenectute.ch, abgerufen am 14. Mai 2026.
- 02Schweizerisches Rotes Kreuz, Pflegehelfer/in SRK. www.redcross.ch, abgerufen am 14. Mai 2026.
- 03Bundesamt für Sozialversicherungen, Hilflosenentschädigung. www.bsv.admin.ch, abgerufen am 14. Mai 2026.
- 04Spitex Schweiz, Verzeichnis kantonaler Spitex-Organisationen. www.spitex.ch, abgerufen am 14. Mai 2026.
Dieser Artikel ist redaktioneller Inhalt und keine Rechts oder Steuerberatung. Bei verbindlichen Fragen wende dich an deine Anstellungsfirma, deine Pro-Senectute-Beratungsstelle oder einen Fachanwalt.
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