Finanzielles

Pflegegeld Schweiz · was du wirklich meinst und wieviel es ist

„Pflegegeld“ ist im Schweizer System kein offizieller Begriff · das was Deutsche so nennen, heisst hier Hilflosenentschädigung. Wieviel sie ist, wie sie sich von Pflege-Lohn und Betreuungsgutschriften unterscheidet und warum diese Begriffsverwirrung dich Geld kosten kann.

Verifiziert am 15. Mai 20265 Min. Lesezeit3 Quellen
Geöffneter offizieller Schweizer Versicherungs-Brief auf dunklem Holztisch · Symbolbild für AHV/IV-Hilflosenentschädigung

Wer in der Schweiz nach „Pflegegeld" googelt, sucht meist eines von drei Dingen · und alle drei heissen hier anders. Das deutsche Pflegegeld ist eine pauschale Geldleistung der Pflegeversicherung an Angehörige · die hat es so in der Schweiz nicht. Die naheliegenden Schweizer Pendants sind die Hilflosenentschädigung, der Pflege-Lohn aus der Angehörigenanstellung und die AHV-Betreuungsgutschrift. Drei sehr unterschiedliche Sachen, und genau die Verwechslung kostet Familien jährlich mehrere tausend Franken.

Hilflosenentschädigung · das was am ehesten „Pflegegeld" ist

Die Hilflosenentschädigung ist eine monatliche Geldleistung der AHV (bei Rentnern) oder IV (bei Erwerbsalter) an die pflegebedürftige Person · nicht an die Angehörige. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit:

Leichte Hilflosigkeit (AHV, zuhause)CHF 410/Monat
Mittlere HilflosigkeitCHF 1 025/Monat
Schwere HilflosigkeitCHF 1 640/Monat

Im Jahr macht das zwischen CHF 4 920 und CHF 19 680. Die Leistung ist steuerfrei, vermögensunabhängig, und sie hindert weder eine Pflegelohn-Anstellung noch eine AHV-Betreuungsgutschrift. Mehr Details im Hilflosenentschädigungs-Artikel.

Pflege-Lohn · was an die pflegende Angehörige geht

Wer den Pflegehelferkurs SRK absolviert und sich bei einer Schweizer Angehörigenspitex anstellen lässt, bekommt einen regulären Lohn ausbezahlt · zwischen CHF 30 und CHF 38 brutto pro geleisteter Pflegestunde, in Spitzenfällen bis CHF 45. Das ist kein „Pflegegeld", sondern Erwerbseinkommen mit allem was dazu gehört (AHV-Beiträge, Steuern, evtl. Pensionskasse). Mehr im Lohn-Hauptartikel.

AHV-Betreuungsgutschrift · keine Geldzahlung, aber wichtig

Wer eine in der gleichen Generation lebende Verwandte regelmässig pflegt, erhält von der AHV eine fiktive Beitragsgutschrift · 3-mal die maximale AHV-Beitragspflicht. Das ist kein Cash, sondern verbessert deine spätere AHV-Rente um typischerweise CHF 100 bis 200 monatlich. Antrag nicht vergessen · mehr dazu.

Was du wann kombinieren kannst

Die drei Leistungen schliessen sich nicht gegenseitig aus · im Gegenteil, eine gut betreute Pflege-Familie nutzt alle drei parallel:

  • Pflegebedürftige Person bezieht Hilflosenentschädigung (steuerfrei, geht ans Konto der Person).
  • Du als pflegende Angehörige bist bei einer Angehörigenspitex angestellt und beziehst regulären Stundenlohn.
  • Beim AHV-Antrag jährlich die Betreuungsgutschrift eintragen lassen.

Wo der Antrag wirklich gestellt wird

Hilflosenentschädigung läuft bei AHV-Bezügern über die kantonale Ausgleichskasse, bei IV-Bezügern über die kantonale IV-Stelle. Pflege-Lohn-Anstellung läuft direkt mit dem gewählten Anbieter. Betreuungsgutschrift wird einmalig (oder jährlich neu) bei der eigenen AHV-Ausgleichskasse beantragt.

Begriffsverwirrung in einer Übersicht

  • Pflegegeld · deutscher Begriff, kein Schweizer Pendant 1:1
  • Hilflosenentschädigung · Geldleistung an die pflegebedürftige Person
  • Pflege-Lohn · Erwerbslohn an die pflegende Angehörige
  • Betreuungsgutschrift AHV · fiktiver Renten-Beitrag, kein Cash
  • Ergänzungsleistungen EL · bei Einkommens-/Vermögenslücke, eigenes Verfahren
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Häufige Fragen

Was Familien hier oft wissen wollen.

Welche Sozialleistungen kann ich kombinieren?
Hilflosenentschädigung (steuerfrei), Ergänzungsleistungen (bedarfsabhaengig), Betreuungsgutschriften AHV (verbessert spätere AHV-Rente), KVG-Anteil der Pflege, kantonale Restfinanzierung und teils kommunale Hilfen lassen sich kombinieren - sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfuellt sind.
Sind diese Leistungen steuerpflichtig?
Hilflosenentschädigung ist steuerfrei. Pflege-Lohn als pflegende Angehoerige ist normal einkommenssteuerpflichtig. AHV-Betreuungsgutschriften sind keine Bargeldzahlung, sondern eine Renten-Verbesserung - daher nicht steuerlich relevant.
Stand der Angaben?
Letzte Verifikation: 2026-05-15. Alle Tarife mit Quellen und Abruf-Datum dokumentiert.
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Quellen & Methodik

Jede Tarif- und Lohn-Aussage in diesem Artikel wurde am Datum unten gegen die genannte Originalquelle verifiziert. Wir prüfen quartalsweise nach.

  1. 01Bundesamt für Sozialversicherungen, Hilflosenentschädigung AHV/IV. www.bsv.admin.ch, abgerufen am 15. Mai 2026.
  2. 02AHV/IV Merkblatt 3.01 Hilflosenentschädigung. www.ahv-iv.ch, abgerufen am 15. Mai 2026.
  3. 03Pro Senectute, Pflegegeld-Beratung. www.prosenectute.ch, abgerufen am 15. Mai 2026.

Dieser Artikel ist redaktioneller Inhalt und keine Rechts oder Steuerberatung. Bei verbindlichen Fragen wende dich an deine Anstellungsfirma, deine Pro-Senectute-Beratungsstelle oder einen Fachanwalt.