Du kannst deine Eltern, deinen Partner oder ein anderes Familienmitglied pflegen, ohne dich anstellen zu lassen · ohne Pflegehelferkurs, ohne Vertrag, ohne Lohnabrechnung. Niemand verbietet dir das. Das ist die informelle Pflege, und etwa 600 000 Personen in der Schweiz machen genau das. Der Haken: damit verzichtest du auf konkretes Geld und Sozialversicherungs-Schutz im Wert von rund CHF 50 000 brutto pro Jahr. Hier was du gewinnst, was du verlierst und wann sich die informelle Pflege trotzdem rechnet.
Was du als informell Pflegende verlierst
Wer informell pflegt, kassiert keinen Stundenlohn und baut keine Sozialversicherungs-Beiträge auf. Über zehn Pflegejahre gerechnet sind das auf der konservativen Seite eine halbe Million Franken Erwerbslücke · plus ein spürbares Loch in der späteren AHV- und BVG-Rente.
Was trotzdem für dich da ist
Auch ohne Anstellung kannst du folgende Leistungen geltend machen · sie sind nicht an dein Anstellungsverhältnis gebunden, sondern hängen am Status der pflegebedürftigen Person oder deiner Verwandtschaft:
- Hilflosenentschädigung der gepflegten Person · CHF 4 920 bis 19 680 jährlich, steuerfrei. Wird oft (informell) an die pflegende Angehörige weitergegeben. Mehr im Hilflosenentschädigungs-Artikel.
- AHV-Betreuungsgutschriften · fiktive Renten-Beiträge für deine spätere AHV. Kein Cash, aber relevant. Antrag pro Jahr bei deiner kantonalen AHV.
- Steuer-Pauschalabzüge · einige Kantone (ZH, BE, SG, AG) gewähren einen Pflege-Pauschalabzug für Angehörige auch ohne formale Anstellung. Details im Steuer-Artikel.
- Entlastungs-Angebote · Pro Senectute, SRK Entlastungsdienst, Caritas. Subventioniert, oft kostenlos.
Wann sich die informelle Pflege trotzdem rechnet
Es gibt seriöse Gründe, auf die formale Anstellung zu verzichten:
- Der Pflegebedarf ist gering und nicht regelmässig (weniger als 6 bis 8 Stunden pro Woche) · der Aufwand für Anstellung, BESA-Einstufung und Kursabschluss steht im Missverhältnis zum Ertrag.
- Die pflegebedürftige Person bezieht Ergänzungsleistungen, und ein zusätzliches Pflege-Lohn-Konto würde die EL kürzen · Achtung: hier hilft eine Berechnung bei der kantonalen EL-Stelle, weil der Pflege-Lohn fast immer trotzdem netto positiv ist.
- Du hast bereits ein Vollzeit-Erwerbseinkommen und die zusätzlichen Pflegestunden würden im Spitzensteuersatz versteuert · in dem Fall lohnt sich nur eine partielle Anstellung.
- Sterbebegleitung oder akute Kurzzeitpflege (unter 4 Wochen) · der administrative Vorlauf für eine Anstellung lohnt sich nicht mehr.
Halb-formelle Modelle als Mittelweg
Zwischen „gar nichts" und „voll angestellt" gibt es Optionen:
- Stundenweise Anstellung · nur die Stunden deklarieren, in denen du tatsächlich Pflegeleistungen erbringst (Grundpflege ist KVG-pflichtig, allgemeine Betreuung nicht). Bei Pflegewegweiser, K Care und Solicare möglich.
- Anstellung nur über Hilflosenentschädigung-Stufe · falls die pflegebedürftige Person mittlere oder schwere Hilflosigkeit hat, die Anstellung gezielt mit den Stunden decken, die durch die Hilflosenentschädigung „bezahlt" werden.
- Späterer Wechsel · informell starten, nach 3 bis 6 Monaten mit klarem Pflegebedarf zur formellen Anstellung übergehen. So vermeidet ihr unnötigen Vorlauf bei akuten Situationen.
Mindest-Schritte unabhängig vom Status
Auch ohne Anstellung solltest du administrativ Folgendes absichern:
- Hilflosenentschädigungs-Antrag stellen, sofern noch nicht aktiv
- Betreuungsgutschrift bei deiner AHV-Ausgleichskasse anmelden
- Vorsorgeauftrag der gepflegten Person prüfen oder erstellen
- Krankenversicherung der gepflegten Person auf Spitex-Zusatz prüfen
- Pflege-Logbuch führen · pro Senectute hat Vorlagen, wichtig für allfälligen späteren EL- oder Steuerantrag
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Was Familien hier oft wissen wollen.
- Wer kann sich als pflegende Angehoerige anstellen lassen?
- Personen ueber 18 Jahren mit anerkanntem Pflegehelferkurs (SRK oder gleichwertig), die eine direkte verwandte Person pflegen, können sich bei einer Schweizer Angehoerigenspitex anstellen lassen. Die Anstellung ermöglicht KVG-Abrechnung der geleisteten Pflegestunden.
- Welche Voraussetzungen verlangen die Anbieter?
- Standardvoraussetzungen sind: anerkannter Pflegehelferkurs (oft vom Anbieter übernommen), ärztliche Verordnung der Pflege fuer die zu pflegende Person, direktes Verwandtschaftsverhaeltnis (Eltern, Kinder, Ehepartner), realistischer Pflegeumfang von mindestens 6 bis 8 Stunden pro Woche.
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- Stand: 2026-05-15. Wir verifizieren Tarif-Aussagen quartalsweise und vermerken bei jeder Quelle das Abruf-Datum.
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- 01Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG, Art. 25a. www.fedlex.admin.ch, abgerufen am 15. Mai 2026.
- 02AHV/IV, Merkblatt Betreuungsgutschriften. www.ahv-iv.ch, abgerufen am 15. Mai 2026.
- 03Pro Senectute, Beratung informelle Pflege. www.prosenectute.ch, abgerufen am 15. Mai 2026.
Dieser Artikel ist redaktioneller Inhalt und keine Rechts oder Steuerberatung. Bei verbindlichen Fragen wende dich an deine Anstellungsfirma, deine Pro-Senectute-Beratungsstelle oder einen Fachanwalt.
