24h-Betreuung

Live-In-Pflege Schweiz · Anbieter-Vergleich 2026

Über ein Dutzend Anbieter vermitteln 24-Stunden-Live-In-Pflegekräfte in die Schweiz · zwischen CHF 4'500 und 11'500 pro Monat. Welche Modelle wirklich funktionieren, welche zu vermeiden sind, was im Vertrag stehen muss.

Verifiziert am 13. Mai 2026·9 Min. Lesezeit
Rückansicht eines älteren Schweizer Paares beim Spaziergang in einer Wohnstrasse im Herbst · Symbolbild für Pflege zuhause in vertrauter Umgebung

Über zwei Dutzend Anbieter vermitteln 24-Stunden-Live-In-Pflegekräfte in die Schweiz · zwischen CHF 4'500 und 11'500 pro Monat. Welche Modelle wirklich funktionieren, welche du meiden solltest und worauf es im Vertrag ankommt.

Anbieter-Typen

1. Schweizer Vermittlungs-Agenturen

Anbieter wie Sandra's Huusengel, Seniorenzuhause.ch oder lokale Care-Agenturen mit Schweizer Sitz. Pauschale typisch CHF 5'500–8'500 pro Monat, Anstellung der Pflegekraft über die Agentur, klare Schweizer Anlaufstelle.

2. EU-Vermittler mit Schweizer Front-Office

Polnische, slowakische oder ungarische Agenturen mit Vertriebsbüro in der Schweiz. Die Pflegekraft ist im Heimatland angestellt. Pauschale deutlich tiefer (CHF 4'500–6'000), rechtlich grauzonig nach Bundesgerichts-Urteil 4A_553/2020.

3. Direktvermittlung über persönliche Netzwerke

Pflegekraft wird über Empfehlungen, Familien-Netzwerke oder Foren direkt gefunden. Du als Familie wirst zur Arbeitgeberin. Höchster Aufwand, tiefste Kosten (CHF 4'500–5'500 monatlich), volle Verantwortung für Sozialversicherungen und Bewilligungen.

Kosten-Übersicht

EU-Vermittler (rechtlich heikel)CHF 4'500–6'000
Schweizer AgenturCHF 5'500–8'500
Premium-Agentur (Spezialisierung)CHF 8'500–11'500
Direktanstellung über FamilieCHF 4'500–5'500

Vergleichs-Kriterien

  • Arbeitgeber-Modell · Schweizer Anstellung oder EU?
  • Mindestlohn · Schweizer Mindestlohn (CHF 4'500 Brutto+)?
  • Sozialversicherungen · AHV/IV/ALV/UVG abgedeckt?
  • Bewilligung · L- oder B-Bewilligung gültig?
  • Sprache · Hochdeutsch, Schweizerdeutsch, FR?
  • Wechsel-Rhythmus · alle 4–8 Wochen?
  • Pflege-Spezialisierung · Demenz, Palliativ, Mobilität?
  • Reisekosten · in Pauschale enthalten?
  • Notfall-Vertretung · innerhalb 24 h verfügbar?

Anbieter im Detail

Was im Vertrag stehen muss

  • Klare Identifikation der Arbeitgeberin
  • Pauschal-Aufschlüsselung (Lohn, Sozialvers., Vermittlung, Reisen)
  • Schweizer Mindestlohn-Konformität bestätigt
  • Arbeitszeit-Regelung gemäss Schweizer ArG
  • Tägliche Ruhezeiten, mindestens 11 h
  • Wöchentliche Höchstarbeitszeit, max. 50 h (kantonal)
  • Wechsel-Logistik und Notfall-Ersatz
  • Kündigungsfristen, Vertragsmindestdauer

Alternative · Pflegeheim oder Spitex zuhause

Bevor du eine 24h-Betreuung abschliesst, prüf die Alternativen. Pflegeheim ist bei hohem Pflegebedarf oft günstiger als 24h. Klassische Spitex zuhause kombiniert mit angestellten Angehörigen kann finanziell vorteilhafter sein. Mehr im Vergleich 24h-Pflege vs Pflegeheim und im Vergleich Spitex vs Angehörigenpflege.

Häufige Fragen

Was Familien hier oft wissen wollen.

Was kostet 24h-Betreuung in der Schweiz pro Monat?
Vermittlungs-Agenturen mit EU-Personal verlangen typisch CHF 9'500 bis 13'000 pro Monat (inklusive Lohn, Sozialabgaben, Vermittlungs-Marge). Selbstanstellung mit zwei rotierenden Pflegekraeften kostet CHF 5'500 bis 8'500 monatlich, ist aber administrativ deutlich aufwendiger.
Ist 24h-Betreuung mit EU-Personal legal?
Ja, sofern die EU-Person ueber den Schweizer Arbeitgeber ordentlich angemeldet ist (Sozialversicherungen, A1-Bescheinigung, Schweizer Mindestloehne) und Schweizer Arbeitsrecht eingehalten wird (max. Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Lohnvorschriften). Schwarzarbeit ist illegal und wird zunehmend durchgesetzt.
Quellen
  1. 01Staatssekretariat für Migration SEM, Personenfreizügigkeit. www.sem.admin.ch, abgerufen am 13. Mai 2026.
  2. 02Sandra's Huusengel. www.huusengel.ch, abgerufen am 13. Mai 2026.
  3. 03Seniorenzuhause.ch. www.seniorenzuhause.ch, abgerufen am 13. Mai 2026.
  4. 04Bundesgericht, Urteil 4A_553/2020 zu Live-In-Care. www.bger.ch, abgerufen am 13. Mai 2026.

Dieser Artikel ist redaktioneller Inhalt und keine Rechts oder Steuerberatung. Bei verbindlichen Fragen wende dich an deine Anstellungsfirma, deine Pro-Senectute-Beratungsstelle oder einen Fachanwalt.

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