Pflege zuhause kommt selten ohne technische Hilfsmittel aus. Ein Pflegebett, ein Rollator, ein Treppenlift, ein Toilettenstuhl verändern den Alltag. Wer dafür wieviel zahlt, hängt davon ab, ob die pflegebedürftige Person in der AHV oder IV ist und wie der Hilfsmittelbedarf ärztlich bestätigt wird.
Wer trägt welche Hilfsmittel-Kosten
IV (vor AHV-Alter)
Die IV ist grosszügiger. Die Hilfsmittel-Verordnung HVA listet ein breites Spektrum, das die IV ganz oder anteilig übernimmt: vom elektrischen Rollstuhl über Treppenlifte bis zum Hörgerät. Für jedes Hilfsmittel gibt es Pauschal-Beträge.
AHV (im Rentenalter)
Die AHV übernimmt deutlich weniger. Die Liste ist in der HVA Anhang festgelegt und umfasst hauptsächlich: Hörgeräte (anteilig), Lupenbrillen, einfache Gehhilfen, Pflegebetten in begrenztem Umfang, orthopädische Schuhe.
Krankenkasse
Die Krankenkasse übernimmt Hilfsmittel im Rahmen der MiGeL (Mittel- und Gegenstände-Liste) · primär bei Inkontinenz-Material, Verbandsmaterial, Stomaartikel, einfache Pflegebetten gemäss ärztlicher Verordnung.
Konkrete Hilfsmittel · Übersicht
Rollator
AHV-Bezüger bekommen einen Pauschalbeitrag, der einen einfachen Rollator weitgehend deckt. Den Differenzbetrag bei Premium-Modellen zahlst du selbst. Pro Senectute hat regional einen Hilfsmittel-Mietservice mit subventionierten Tarifen.
Pflegebett
Pflegebetten sind häufig Krankenkassen-MiGeL-Artikel und werden bei ärztlich attestierter Pflegebedürftigkeit (z.B. Bettlägerigkeit wegen Schlaganfall) übernommen. Mietkauf über die Spitex oder über spezialisierte Anbieter (Vivisol, Sanitas, Pro Senectute Hilfsmittel- Mietservice).
Treppenlift
Bei IV-Bezug wird ein Treppenlift bei nachgewiesener Behindertengerechtigkeit übernommen. Bei AHV-Bezug zahlst du in der Regel selbst, kannst aber Pro-Senectute-Hilfsmittelfonds-Beiträge beantragen oder über die Stiftung Cerebral / Pro Infirmis prüfen.
Toilettenstuhl, Aufstehhilfe, Badewannen-Lift
Diese kleineren Hilfsmittel kosten zwischen CHF 80 (einfacher Toilettenaufsatz) und CHF 1 500 (Badewannen-Lift). Pro Senectute bietet einen Mietservice mit Monatsraten ab CHF 15. Bei Bedarf finanziell erleichternd.
Wo du Hilfsmittel beziehst
- Pro Senectute Hilfsmittel-Mietservice · regional, subventionierte Tarife, Beratung kostenlos
- Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft · unterhält Mietservice auch für Nicht-Mitglieder
- Sanitätshäuser · individuelle Anpassung, längere Lieferzeiten, oft KK-Direktverrechnung
- Stiftung Cerebral, Pro Infirmis · Beratung und Übernahme bei Menschen mit Behinderung
Wann es sich lohnt, in Hilfsmittel zu investieren
Was tun bei Ablehnung der Kostenübernahme
Wenn IV oder AHV ein Hilfsmittel nicht oder nur teilweise übernehmen, gibt es drei Wege:
- Einsprache innerhalb von 30 Tagen, mit ärztlicher Zusatzbegründung. Pro Infirmis hilft kostenlos beim Verfahren.
- Hilfsmittelfonds Pro Senectute für Personen ab 60 Jahren mit knappen finanziellen Verhältnissen.
- Mietkauf statt Direktkauf · Monatsraten über die Krankenkasse abrechnen, falls eine MiGeL-Position passend ist.
Erste Anlaufstellen
- Pro Senectute Hilfsmittel-Beratung: 058 591 15 15
- Pro Infirmis Beratungsstellen: regional, kostenlos
- Spitex deines Kantons (für ärztliche Verordnung)
Was Familien hier oft wissen wollen.
- Wo finde ich kostenlose erste Beratung?
- Pro Senectute betreibt in jedem Kanton eine kostenlose Beratungsstelle fuer aeltere Menschen und ihre Angehoerigen. Daneben Caritas, Spitex Schweiz, Schweizerisches Rotes Kreuz und kantonale Sozialberatungs-Stellen.
- Wie schnell muss ich entscheiden?
- Akute Pflegesituationen brauchen sofortige Massnahmen (Spital-Sozialdienst, Notfall-Spitex, Hilfsmittelvermittlung). Strukturelle Entscheidungen wie Anstellungsverhaeltnis, Anbieter-Wahl oder Hilflosenentschädigung-Antrag haben meist 4 bis 12 Wochen Bearbeitungszeit. Plane den Antrag fuer die Hilflosenentschädigung fruehestmöglich (3 bis 6 Monate Bearbeitungszeit).
- 01AHV/IV, Hilfsmittel-Verordnung HVA. www.ahv-iv.ch, abgerufen am 14. Mai 2026.
- 02Pro Senectute, Hilfsmittel-Beratung. www.prosenectute.ch, abgerufen am 14. Mai 2026.
- 03Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft, Mietservice für Hilfsmittel. www.multiplesklerose.ch, abgerufen am 14. Mai 2026.
Dieser Artikel ist redaktioneller Inhalt und keine Rechts oder Steuerberatung. Bei verbindlichen Fragen wende dich an deine Anstellungsfirma, deine Pro-Senectute-Beratungsstelle oder einen Fachanwalt.
