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Pflegende Angehörige im Kanton Freiburg.

Was du in Freiburg verdienen kannst, welche Anbieter aktiv sind und wie viel die Krankenkasse plus Kanton übernimmt · alles belegt, alles auf einer Seite.

KK + Kanton CHF 72.10 / h320k Einwohner2 aktive Anbieter
Verifiziert am 14. Mai 2026
Tarife im Detail

Was eine Stunde Grundpflege in Freiburg kostet.

Die Krankenkasse zahlt schweizweit CHF 52.60 pro Stunde Grundpflege durch pflegende Angehörige (KVG Art. 7a). Der Kanton Freiburg legt zusätzlich CHF 19.50 pro Stunde als Restfinanzierung obendrauf. Insgesamt fliessen also CHF 72.10 pro Stunde an den Anbieter, von denen ein Teil als Lohn an dich ausgezahlt wird, der Rest die Marge des Anbieters bildet.

Pflege pro TagKK + Kanton / JahrLohn bei Ø CHF 35Lohn bei CHF 37.90
2 h täglichCHF 50'614CHF 24'570CHF 26'606
4 h täglichCHF 101'228CHF 49'140CHF 53'212
6 h täglichCHF 151'843CHF 73'710CHF 79'817

Basis: 351 Tage pro Jahr (365 minus 14 Tage Ferien). Höchster publizierter Stundenlohn 2025: CHF 37.90 (Pflegewegweiser).

Hilflosenentschädigung

Was die AHV zusätzlich zahlt.

Pflegebedürftige im Rentenalter haben Anspruch auf Hilflosenentschädigung (HE) der AHV, sofern sie regelmässig Hilfe bei den alltäglichen Lebensverrichtungen brauchen. Die Beträge sind in der ganzen Schweiz gleich; sie hängen vom Grad der Hilflosigkeit ab.

Leichter Grad
CHF 4'920
Hilfe bei einzelnen Lebensverrichtungen ausserhalb des Heims.
Schwerer Grad
CHF 19'680
Dauerhafte Hilfe bei allen Lebensverrichtungen und Pflege.

Mehr dazu im Ratgeber Hilflosenentschädigung Schweiz.

Anbieter

Wer in Freiburg aktiv ist.

Schweizweit aktive Anbieter rechnen automatisch über die kantonalen Tarife ab. Lokal verankerte Anbieter sind teils günstiger zu erreichen und haben dichtere regionale Netzwerke.

Schweizweit verfügbar
AnbieterStundenlohnTrägerschaft
Pflegewegweiser
Schweizweit aktiver Anbieter mit deutschen Wurzeln
CHF 37.90KommerziellProfil →
Solicare
Gemeinnützige AG ohne Dividenden-Ausschüttung
CHF 35.30NonprofitProfil →
Für Freiburg sind in unserem Verzeichnis aktuell keine ausschliesslich lokal verankerten Angehörigenspitex erfasst. Die oben genannten schweizweit aktiven Anbieter rechnen jedoch alle über den Freiburger-Tarif ab. Kennst du einen lokalen Anbieter, den wir noch nicht gelistet haben? Anbieter melden.
Häufige Fragen

Häufige Fragen aus dem Kanton Freiburg.

Wie viel kann ich im Kanton Freiburg als pflegende Angehörige verdienen?
Bei vier Stunden Grundpflege pro Tag und einem Stundenlohn von CHF 35 bis 37.90 ergeben sich im Kanton Freiburg CHF 49'140 bis 53'109 pro Jahr. Die Berechnung beruht auf 351 Pflegetagen pro Jahr (365 minus 14 Tage Ferien).
Was übernimmt der Kanton Freiburg zusätzlich zur Krankenkasse?
Der Kanton Freiburg steuert CHF 19.50 pro Stunde Grundpflege durch Angehörige als Restfinanzierung bei. Zusammen mit dem Krankenkassen-Anteil von CHF 52.60 pro Stunde ergibt das einen Gesamttarif von CHF 72.10 pro Stunde.
Welche Anbieter sind im Kanton Freiburg verfügbar?
Mehrere schweizweit aktive Anbieter (unter anderem Pflegewegweiser und Solicare) rechnen im Kanton Freiburg ab. Daneben gibt es regional verankerte Spitex-Organisationen. Die Auswahl beeinflusst, wie viel von dem kantonalen Tarif als Lohn ausgezahlt wird und welche Marge der Anbieter behält.
Habe ich im Kanton Freiburg Anspruch auf Hilflosenentschädigung?
Die Hilflosenentschädigung wird vom Bund über die AHV ausgezahlt und ist in allen Kantonen gleich hoch. Bei leichtem Grad sind das CHF 4'920 pro Jahr, bei schwerem Grad CHF 19'680. Anspruch besteht, wenn dauerhaft Hilfe bei den alltäglichen Lebensverrichtungen nötig ist.
Muss ich für die Anstellung als pflegende Angehörige im Kanton Freiburg einen Pflegehelferkurs absolvieren?
Ja, für die Vergütung über die Krankenkasse ist in der Regel ein anerkannter Pflegehelferkurs (z.B. SRK, Caritas) Voraussetzung. Viele Anbieter wie Pflegewegweiser, Caritas oder Solicare übernehmen die Kosten und ermöglichen die Absolvierung in den ersten zwölf Monaten der Anstellung.
Tarife verifiziert am 14. Mai 2026. Kantonale Restfinanzierungen und Hilflosenentschädigung können sich ändern; wir verifizieren quartalsweise. Bei abweichenden Angaben bitten wir um Korrektur-Hinweis an kontakt. Primärquelle: www.fr.ch.